Zunächst stellt der HNO-Arzt durch eine Untersuchung und durch Hörtests die Ursache und das Ausmaß der Hörstörung fest. Er wird eine Empfehlung geben, ob eine Hörhilfe sinnvoll und Erfolg versprechend ist. Kommt der HNO-Arzt zu dem Schluss, dass ein Hörgerät helfen kann, wird er eine entsprechende Verordnung ausstellen. Diese ist Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse. In einem Hörgeräteakustiker-Fachgeschäft Ihrer Wahl wird die weitere Anpassung durchgeführt. Der Hörgeräteakustiker wird im Rahmen einer individuellen Beratung einige Hörgeräte zum Vergleich anbieten.
Damit das Hörgerät am Ohr getragen werden kann, fertigt der Hörgeräteakustiker einen Abdruck des Ohreingangs an. Im Labor wird von diesem Abdruck ein passgenaues Ohrpassstück in wenigen Tagen modelliert. Danach können verschiedene Hörgeräte an dem Passstück angeschlossen und probiert werden. Es gibt aber auch Hörgeräte ohne Passstück mit meist besserem Tragekomfort. Hier endet ein kleiner, gepolsterter Kunststoffschlauch direkt im Gehörgang. Das Hörgerät, mit dem Sie am besten hören, dürfen Sie dann für einige Zeit mit nach Hause nehmen und „Probe tragen“.
Nach einer Eingewöhnungsphase werden noch kleine Feinabstimmungen nötig sein. Sollte das Gerät nicht die Erwartungen erfüllen, können weitere Geräte probiert werden. Sollte sich herausstellen, dass es noch zu früh ist für ein Hörgerät, oder dass Sie nicht damit zurechtkommen, dürfen Sie selbstverständlich das Gerät zurückgeben. Sie gehen keine Kaufverpflichtung ein. Nutzen Sie daher diese unverbindliche Chance.
Am Ende der Probephase wird der Hörgeräteakustiker die ärztliche Verordnung mit den Gerätedaten der getesteten Hörhilfen ausfüllen. Damit gehen Sie erneut zu Ihrem HNO-Arzt, der sich davon überzeugen wird, ob die Hörgeräte für Sie zweckmäßig sind und ob sie den erwarteten Hörgewinn erzielen. Erst nach Bestätigung durch die Unterschrift des HNO-Arztes kann die ärztliche Verordnung der Krankenkasse zur Kostenbeteilung vorgelegt werden. Es gibt übrigens Hörgeräte (auch mit Digitaltechnik), die von der Krankenkasse vollständig erstattet werden.